Soforthilfeprogramm Hessen

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Die Coronakrise trifft vor allem junge und kleine Unternehmen und Selbstständige, da die üblichen Wege des Vertriebs der Produkte oder Dienstleistungen durch Corona vorerst so nicht möglich sind. Neben den speziellen Corona Angeboten wie Lieferdiensten oder Onlineshops, die über was jetzt Odenwald angeboten werden können, braucht es gegebenenfalls trotzdem noch ein zweites Standbein. Um die Wirtschaft nicht noch weiter zu schwächen, hat das Bundesland Hessen ein Soforthilfeprogramm verabschiedet. Was dieses beinhaltet und wie man sich darum bewirbt, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Was ist das Soforthilfeprogramm?

Die neue Richtlinie des Bundeslandes Hessen vom 23.03.2020 bietet ein weitreichendes Unterstützungsangebot an, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Branchen zu unterschützen. Ziel ist es, wirtschaftliche Schäden, die aufgrund der Coronapandemie zu einer Existenzgefährdung von Unternehmen, Selbstständigen, Soloselbstständigen und Angehörige freier Berufe führen, zu verhindern.

Was beinhaltet das Soforthilfeprogramm?

  • 1-malige nicht rückzahlbare Zahlung
    • bis zu 5 Mitarbeiter: 10.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
    • bis zu 10 Mitarbeiter: 20.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
    • bis zu 50 Mitarbeiter: 30.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
    • Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen (siehe unten)
  • Für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe (Künstler oder am Markt tätige Sozialunternehmen) mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • Ausschließlich für Antragssteller, die unmittelbar infolge der Coronapandemie in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen
  • Hauptsitz der Firma des Antragstellers muss in Hessen liegen

Was ist nicht beinhaltet?

  • Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben

Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (pro Person 1 VZÄ).

Hier kann das Onlineformular ausgefüllt und eingereicht werden bis 31. Oktober 2020. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch das Regierungspräsidium Kassel.

Quelle

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